FAHRSCHULE HERBERG in Berlin

Kompetenzzentrum für Transport und Verkehr

Die Fahrschule im Herzen Berlins

Alle Klassen und Berufskraftfahrerausbildung in Berlin
Berliner Familienbetrieb in zweiter Generation seit 1984
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Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung

Termine

  • Weiterbildung LKW gem. BkrFQG - jeden 1. Samstag im Monat
  • Weiterbildung BUS gem. BkrFQG - jeden 2. Samstag im Monat
Anmeldung und Preisinformation unter: 030 391 63 66
Keine Weiterbildung an gesetzlichen Feiertagen - Ersatztermine werden angeboten

Um einen LKW oder Bus fahren zu dürfen, bedarf es einer Fahrerlaubnis.
Die Klasse C/E für den LKW/Anhänger, Auflieger
Die Klasse D/E für den Bus / Anhänger

Bisher genügte es nur die Fahrerlaubnis zu erlangen um Güter oder Personen zu befördern. Dies ändert sich mit dem in Kraft treten des neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG).

Jeder Busfahrer der seine Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008, und jeder LKW- Fahrer nach dem 09.09.2009 erwirbt und dies gewerblich nutzt, muß eine Qualifikation nachweisen.

Wie folgt wird unterschieden:

  1. Dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer
  2. Erwerb der Grundqualifikation (umfangreiche theoretische und praktische Prüfung)
  3. Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (reduzierte theoretische Prüfung)

Um Berufskraftfahrer zu bleiben bedarf es einer regelmäßigen Fortbildung von 35 Stunden a’ 60 min in einem Zeitraum von 5 Jahren.

Diese regelmäßige Fortbildung ist auch Pflicht für diejenigen Fahrer die ihre Fahrerlaubnis vor dem o.a. Datum erworben haben.

Schulungen und Training

  • Ladungssicherung
  • Rangiertraining mit Gliederzügen
  • Wechselbrückentraining
  • Digitales Kontrollgerät

Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation

gemäß BKrFQG

Die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation sind für alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 erworben haben und für LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erwerben werden, vorgeschrieben.

Für die Grundqualifikation ist keine Ausbildung vorgeschrieben, sie besteht aus einer sehr umfangreichen Prüfung. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist eine Ausbildung vorgeschrieben, dafür hat sie eine reduzierte Prüfung.

Grundqualifikation

Um die Grundqualifikation nach dem BKrFQG zu erlangen bedarf es einer Prüfung vor der IHK.

Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil*.

Dauer der theoretischen Prüfung: 240 min.  
Dauer der praktischen Prüfung: Fahrprüfung 120 min.
  praktischer Prüfungsteil 30 min.
  Bewältigung kritische Verkehrssituationen 60 min.

Beschleunigte Grundqualifikation

Für die beschleunigte Grundqualifikation ist eine Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte (z. B. Fahrschule Herberg) vorgeschrieben. Sie umfasst eine Ausbildung von 140 Stunden a` 60 min. Diese ist aufgeteilt in 130 Std. Theorie und 10 Std. Praxis (Fahrstunden) und einer reduzierten Prüfung vor der IHK. * Die Ausbildung wird nach dem Ausbildungsplan des BKrFQG durchgeführt.

* Prüfungsinhalte: Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Anlage

Weiterbildung

gemäß BKrFQG

Jeder Bus- und LKW-Fahrer der gewerblich Güter oder Personen befördern möchte, muss alle 5 Jahre diese Weiterbildung nachweisen. Sie muss durch anerkannte Ausbildungsstätten durchgeführt werden.(z.B. Fahrschule Herberg) Diese Weiterbildung umfasst 35 Std. a’ 60 min. Sie muss nicht am Stück durchgeführt werden, sondern kann z. B. in selbstständigen Ausbildungseinheiten a’ 7 Std. pro Jahr absolviert werden. Die Ausbildung wird gemäß den Anforderungen der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 BKrFQV durchgeführt.


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