Um einen LKW oder Bus fahren zu dürfen, bedarf es einer Fahrerlaubnis.
Die Klasse C/E für den LKW/Anhänger, Auflieger
Die Klasse D/E für den Bus / Anhänger
Bisher genügte es nur die Fahrerlaubnis zu erlangen um Güter oder Personen zu befördern. Dies ändert sich mit dem in Kraft treten des neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG).
Jeder Busfahrer der seine Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008, und jeder LKW- Fahrer nach dem 09.09.2009 erwirbt und dies gewerblich nutzt, muß eine Qualifikation nachweisen.
Wie folgt wird unterschieden:
Um Berufskraftfahrer zu bleiben bedarf es einer regelmäßigen Fortbildung von 35 Stunden a’ 60 min in einem Zeitraum von 5 Jahren.
Diese regelmäßige Fortbildung ist auch Pflicht für diejenigen Fahrer die ihre Fahrerlaubnis vor dem o.a. Datum erworben haben.
Die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation sind für alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 erworben haben und für LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erwerben werden, vorgeschrieben.
Für die Grundqualifikation ist keine Ausbildung vorgeschrieben, sie besteht aus einer sehr umfangreichen Prüfung. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist eine Ausbildung vorgeschrieben, dafür hat sie eine reduzierte Prüfung.
Um die Grundqualifikation nach dem BKrFQG zu erlangen bedarf es einer Prüfung vor der IHK.
Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil*.
| Dauer der theoretischen Prüfung: | 240 min. | Dauer der praktischen Prüfung: | Fahrprüfung | 120 min. |
| praktischer Prüfungsteil | 30 min. | |
| Bewältigung kritische Verkehrssituationen | 60 min. |
Für die beschleunigte Grundqualifikation ist eine Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte (z. B. Fahrschule Herberg) vorgeschrieben. Sie umfasst eine Ausbildung von 140 Stunden a` 60 min. Diese ist aufgeteilt in 130 Std. Theorie und 10 Std. Praxis (Fahrstunden) und einer reduzierten Prüfung vor der IHK. * Die Ausbildung wird nach dem Ausbildungsplan des BKrFQG durchgeführt.
* Prüfungsinhalte: Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Anlage
Jeder Bus- und LKW-Fahrer der gewerblich Güter oder Personen befördern möchte, muss alle 5 Jahre diese Weiterbildung nachweisen. Sie muss durch anerkannte Ausbildungsstätten durchgeführt werden.(z.B. Fahrschule Herberg) Diese Weiterbildung umfasst 35 Std. a’ 60 min. Sie muss nicht am Stück durchgeführt werden, sondern kann z. B. in selbstständigen Ausbildungseinheiten a’ 7 Std. pro Jahr absolviert werden. Die Ausbildung wird gemäß den Anforderungen der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 BKrFQV durchgeführt.
|
Startseite | Über unsere Fahrschule | Ausbildung und Klassen | Berufskraftfahrer | Theoretischer Unterricht | Fahrzeuge | Bitte lesen | Impressum |
||
|
Externe Links |
||
|
|
||